Tiere leiden bei Schlachtung "Halal" darf nicht Bio sein
26.02.2019, 15:07 Uhr
Darf das Fleisch von betäubungslos geschlachteten Tieren mit dem Bio-Label gekennzeichnet werden? Französische Tierschützer erheben Einspruch und bringen den Fall vor Gericht.
"Halal"-Fleisch darf grundsätzlich nicht als "Bio" bezeichnet werden - das hat nun der Europäische Gerichtshof entschieden. Der Grund: Die Schlachtmethode. Denn wenn Fleisch gemäß muslimischer Regeln "halal" sein soll, dann müssen die Tiere ohne Betäubung getötet werden. Zum Beispiel wird ihnen mit dem Messer die Kehle durchgeschnitten. Das verträgt sich aber nicht mit den Tierschutz-Anforderungen des Bio-Siegels, heißt es im Urteil. Denn man wisse mittlerweile, dass Tiere am wenigsten leiden, wenn sie vor dem Schlachten betäubt werden. Sinngemäß sagen die Richter, man wolle das Vertrauen der Verbraucher ins Bio-Siegel nicht aufs Spiel setzen.
"Halal" ist eine muslimische Speiseregel und heißt auf Arabisch so viel wie "erlaubt". Das Wort wird ähnlich verwendet wie der Begriff "koscher" im Judentum, auch wenn sich beide inhaltlich unterscheiden. Dabei geht es darum, was die Religion, in diesem Fall der Islam, erlaubt. Erlaubt sind zum Beispiel Rind- oder Lammfleisch. Verboten ist Schweinefleisch. Hinzu kommt die Schlachtmethode.
Eine Betäubung setzen viele Muslime mit dem Tod des Tieres gleich - und dann wäre das Tier Aas. Und das zu essen, ist ebenfalls verboten. Daher legen viele Muslime großen Wert darauf, dass das Tier ohne Betäubung verblutet. Während des Schnitts muss der Name Gottes angerufen werden, um die Erlaubnis zur Tötung des Tieres zu bekommen. Bei 1,8 Milliarden Muslimen weltweit ist es kein Wunder, dass die einen das strenger sehen, andere weniger eng.
Die Halal-Bio-Frage landete vor dem Europäischen Gerichtshof, weil ein französisches Gericht mit der Frage zu tun hatte und sie so wichtig fand, dass es sie gleich nach oben weitergereicht hat. Ein Verband hatte dagegen geklagt, dass Halal-Fleisch mit Bio-Siegel vermarktet wurde - trotz der Schlachtmethode. Die ist übrigens nur ausnahmsweise erlaubt, um die Religionsfreiheit zu gewährleisten. Die Methode sei aber nicht geeignet, "Schmerzen, Stress oder Leiden des Tieres genauso wirksam zu mildern wie eine Schlachtung, der eine Betäubung vorausgeht", hieß es vom EuGH.
Quelle: ntv.de, vpe
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Author: Erik Murphy
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